Guest User
November 21, 2021
Mit meinem 91-jährigen Vater (in der Vergangenheit dort regelmäßig Gast), der über ein medizinisches Attest bzgl. Impf-Komtraindikation (früherer anaphylaktischer Schock) verfügt, wollte ich für ein Mittagessen reservieren. In der aktuellen einschlägigen Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist Attest + Test ausdrücklich als Auanahmetatbestand von 2G genannt. Vom Eigentümer kam jedoch nur, "nein, wir sind angewiesen, 2G durchzusetzen", auf wiederholte Erwähnung des Inhalts der VO ging er überhaupt nicht ein. Wo haben stumpfe, blinde Empfehlsempfänger dieses Land schon wiederholt hingeführt?! Genau. Diese Lokalität wird auch für große Teile unseres einschlägig geimpften Bekammtenkreises ab sofort "Off Limits" sein.
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